Sondernewsletter vom 28.07.2022

Geschätzte Mitglieder 28.07.2022
Im Sondernewsletter informieren wir über folgende Themen:
Inhalt

 

Administratives zum Lehrstart

  • Ist die Schulanmeldung des neuen 1. Lernenden gemacht?
  • Wurde die üK Anmeldung erledigt?
  • Liegen die Unterlagen für die Einführung neuer Mitarbeiter bereit und steht eine permanente Ansprechperson für die ersten Wochen zur Verfügung?
    • Verhalten und Vorgehen bei Notfällen
    • Allgemeine Betriebsordnung und Sauberkeit
    • Kleiderordnung und Hygiene
    • Kenntnisse und Pflege über/von Stallungen und Infrastruktur
    • Umgang mit Tieren
    • Umgang mit Kunden, Mitarbeitenden und Vorgesetzten
    • Umgang mit Maschinen
  • Sind die Massnahmen zum Arbeitsschutz etc. für die Vermittlung an den Neuankömmling bereit?
    Hier geht es zum PDF-Dokument
  • Sind die Inhalte der Lerndokumentation und die Inhalte des Bildungsplanes bei den Ausbildungsverantwortlichen (noch) präsent?
    Hier geht es zum PDF-Dokument

Auf der neuen Website der OdA Pferdeberufe Schweiz sind zahlreiche Dokumente bereitgestellt.

Gedanken des Vorstands zum optimalen Lehrstart

Der akute Fachkräftemangel in der Pferdebranche findet sich bereits in der Ausbildung von Lernenden wieder.

Um den Start der neuen Lernenden in Euern Betrieben erfolgreich zu gestalten, erinnern wir hiermit an wichtige Anforderungen bezüglich der Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien sowie einigen Vorschlägen für eine erfolgreiche Probezeit.

Die OdA Pferdeberufe Schweiz verteilt das nachfolgende Dokument während der Kurse für Berufsbildner und erklärt dieses im Detail: Verordnung Arbeitsgesetz für Lernende

Alles bereits bekannt – und doch nicht vollständig umgesetzt. Die vielen Lehrabbrüche von Lernenden im 1. Lehrjahr im vergangenen Jahr müssen uns ALLE aufhorchen lassen. Einen kleinen Teil der Ursachen können wir der anspruchsvollen Zeit der Pandemie zuweisen.

Nicht zu vernachlässigen sind auch weitere Gründe, welche zu über 25 (!) Lehrabbrüchen gesamtschweizerisch im 1. Lehrjahr führten. Permanente Überlastung, Ermüdungszustände, Sehnenscheidenentzündung, häufige Überstunden ohne Kompensation und der Verlust der Freude am Beruf wurden häufig als Ursache angegeben.

Der Tatsache, dass die nachrückende Generation nicht mehr gleich belastbar ist wie vor 25 Jahren, MÜSSEN wir wohl oder übel zur Kenntnis nehmen. Die sogenannte Generation Z ist auf Wikipedia gut beschrieben: https://de.wikipedia.org/wiki/Generation_Z

Unsere Branche braucht dringend gut ausgebildetes Personal. Der Fachkräftemangel auf der Pferdebranche steigt seit Jahren stetig. Tatsache ist jedoch, dass sich heute Arbeitgeber den Wünschen von Arbeitnehmern zunehmend anpassen müssen – dies ist aus der Presse aus vielen Branchen zu entnehmen und ein aktuelles Thema.

Dieser Newsletter enthält zahlreiche Tipps und Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Verlauf der Lehrzeit. Wir sind erleichtert und dankbar für die zahlreichen Informationen, welche wir von verschiedenen Lernenden und Lehrbetrieben sammeln durften.

Mit diesem Newsletter lassen wir Euch teilhaben, an den kleinen Details, welche unter Umständen für das Quäntchen Motivation und Durchhaltewillen sorgen können.

Ein paar Tipps und Anregungen für einen guten Start

  • Die Lernenden wurden offiziell willkommen geheissen. Ein Bild mit einem kurzen Steckbrief an der Info-Tafel schätzte die Kundschaft sehr und zeigte den Lernenden vom ersten Tag an, dass sie aufgenommen und bereits ein Mitglied im Team waren.
  • Einigen Lernenden half es, Informationen darüber zu erhalten, wie man sich den Kunden vorstellt.
  • Die Anwendung des Götti-Prinzip ist weit über die Pferdebranche hinaus ein bewährtes Erfolgsrezept: Eine erfahrenere Person führt den „Neuling“ in den Betrieb ein. Diese Aufgabe kann auch von einem fortgeschrittenen Lernenden übernommen werden.
  • Lernende des 2. und 3. Lehrjahres sind die Gepflogenheiten des Betriebes gewohnt. Der neue Lernende wechselt in eine ihm völlig neue Welt, die körperlich und geistig ungewohnt anspruchsvoll ist. Ein Welpenschutz von 3-4 Monaten zeigte sich auch hier bei einigen Berufskollegen als deutlicher Motivationsfaktor.

Weitere Tipps und Anregungen zur Arbeits- und Freizeit

  • Wochenarbeitszeit: Einige Betriebe reduzierten die Wochenarbeitszeit auf z.B. 45 h während der Probezeit. Dies erleichtert den Einstieg. Ein paar Betriebe gewährte die Differenz von 5 Stunden als zusätzlich freien Halbtag, während andere die tägliche Arbeitszeit reduzierten.
  • Pausen: Der Normalarbeitsvertrag der Landwirtschaft (NAV Lw.) sieht folgendes vor: Den Angestellten ist in der Regel über die Mittagszeit täglich eine unbezahlte Pause von einer Stunde für eine Hauptmahlzeit zu gewähren. Pro Halbtag ist eine weitere Pause von einer Viertelstunde zu gewähren. Diese Pausen gelten als Arbeitszeit, sind also in der Wochenarbeitszeit inbegriffen. Eine längere Mittagspause von 1 ½ -2 h wurde positiv bewertet.
  • Arbeitsrecht: Auch hier schreibt der NAV Lw: Pro Arbeitswoche sind eineinhalb freie Tage zu gewähren. Der freie Halbtag gilt als gewährt, wenn der ganze Vormittag oder der ganze Nachmittag arbeitsfrei bleibt und die freien Stunden unmittelbar an die tägliche Ruhezeit anschliessen. Pro Monat müssen mindestens zwei ganze Ruhetage auf einen Sonntag fallen. Motivierte Lernende bestätigten, dass sie diese 1 ½ oder sogar 2 freie Tage pro Woche zusammenhängend zur Verfügung hatten. Hingegen als negativ und belastend wurden 11 zusammenhängende Arbeitstage mit 3 zusammenhängenden Freitagen empfunden.
  • Planung der freien Tage: Lernende schätzten es sehr, wenn sie bis zu vier Wochen im Voraus private Termine planen konnten und wussten, wann sie ihre wöchentlichen 1 ½ arbeitsfreien Tage beziehen durften.
  • Der Schein trügt: Es gab Ausbildungsbetriebe, welche eine 5 Tage-Woche anboten. Eine grossartige Geste – auf dem ersten Blick. Nicht jedoch, wenn dafür wöchentlich ein halber Ferientag eingesetzt wurde und am Ende des Lehrjahrs keine Tage mehr für zusammenhängende Sommerferien zur Verfügung standen.
  • Ferienplanung: Ferientage wurden nach der Probezeit für das ganze Jahr vorbesprochen und min. für 1 Woche zusammenhängend geplant. Der Bezug von Einzeltagen ermöglichte die Erledigung wichtiger Termine, nicht aber die Erholung von Körper und Geist.
  • Schulferien: Wurden Ferien durch Besuche an der Berufsschule oder von überbetrieblichen Kursen unterbrochen, sorgte dies für weniger Entspannung und Erholung.
  • Zeitnahe Kompensation: Überstunden wurden bei Lernenden grösstenteils vermieden. In Ausnahmefällen wurden diese zeitnah kompensiert und nicht aufgeschoben.
  • Turnierbegleitung: Zusätzlich geleistete Arbeiten als Turnierbegleitungen wurden ansatzweise als Arbeitszeit angerechnet und kompensiert. Die Hinweise zur Abend- und Nachtarbeit, auch wenn der Lernende grosse Motivation und Freude zeigte, wurden mehrheitlich berücksichtigt.

Kurs für neue Berufsbildner EBA & EFZ

Erleichterungen für neue Berufsbildner EBA & EFZ

Die Kurse dienen sowohl zur Erstinformation als auch zur Auffrischung. Sie erleichtern die Zusammenarbeit mit den Berufsschulen, der OdA und den überbetrieblichen Kursen.

Die 1-tägigen branchenspezifischen Kurse für Berufsbildner finden am

  • 09.08.2022 am INFORAMA in Zollikofen
  • 16.08.2022 am Strickhof in Wülflingen

statt. Die Anmeldung erfolgt über die Website der OdA.

Wir wünschen einen guten Lehrstart mit den Neuankömmlingen im Team.

Viele Grüsse
SHP Vorstand