29. April 2020
Die Lockerungsschritte im Sport gelten ab 11. Mai 2020 und unterstehen klaren Vorgaben. Im Breitensport können Trainings wiederaufgenommen werden. Dabei gelten folgende Einschränkungen: Die Sportaktivität darf nur in Kleingruppen mit maximal 5 Personen, ohne Körperkontakt und unter Einhaltung der Hygiene- und Distanzregeln erfolgen.
Für die Ausübung des Pferdesportes, der unter Auflagen auch bisher schon möglich war, betrifft der Bundesbeschluss insbesondere das Erteilen von Reitunterricht und Trainings. Es kommen nun die beim Bundesamt für Sport durch die einzelnen Sportverbände eingereichten und bewilligten Schutzkonzepte zum Tragen.
Das Erteilen von Reitunterricht ist unter nachfolgenden Voraussetzungen ab dem 11. Mai 2020 möglich:
• das vom SVPS eingereichte Schutzkonzept Pferdesport wird durch das BASPO genehmigt;
• bei der Pandemie-Bekämpfung gibt es keinen Rückschlag.
Die wichtigsten Punkte des Schutzkonzepts Pferdesport werden nach der Genehmigung durch das BASPO – welches in Kürze erwartet wird – in einem Merkblatt zusammengefasst und den Pferdebetrieben kommuniziert.
«Wir begrüssen die Lockerungsmassnahmen des Bundesrats und hoffen, dass unser Schutzkonzept die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und rasch möglichst vom BASPO plausibilisiert wird», meint Charles Trolliet, Präsident des SVPS, zuversichtlich.
Der Wettkampfsport ist bis am 8. Juni 2020 für sämtliche Sportarten aber weiterhin nicht möglich. Am 27. Mai 2020 wird der Bundesrat über kleinere Veranstaltungen entscheiden. Grossveranstaltungen über 1000 Personen sind bis sicher Ende August nicht möglich. Die Arbeitsgruppe «Veranstaltungen 2020 – Covid-19» des SVPS befasst mit der Wiederaufnahme der Turniersaison. Mehr Informationen dazu folgen sobald als möglich.