11 Dezember 2020 15:45
An der heutigen Medienkonferenz informierte der Bundesrat über die jüngsten Verschärfungen der Corona-Schutzmassnahmen, die ab morgen bis am 22. Januar 2021 gelten. Für die Pferdebrache erfreulich: Die Anlagen für den Reitsport sind gemäss Verordnung explizit von den Einschränkungen der Öffnungszeiten von Sportanlagen ausgenommen!
Die Bemühungen des SVPS und SHP in den letzten Tagen haben Früchte getragen. In der neuen «Covid-19-Verordnung besondere Lage» heisst es unter Artikel 5abis wörtlich:
Art. 5abis Öffnungszeiten von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben
Folgende öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben:
[…]
d. Sportanlagen, einschliesslich Fitnesszentren, mit Ausnahme von:
[…]
3. Anlagen für den Reitsport
Gruppengrösse im Sport wird eingeschränkt
Eine Einschränkung betrifft jedoch auch den Pferdesport: Sportaktivitäten, d. h. Trainings und Wettkämpfe, sind nur noch in Gruppen bis höchstens fünf Personen erlaubt, Kontaktsportarten wie Voltige bleiben verboten – unter Vorbehalt der bisher gültigen Ausnahmen für den Leistungssport.
Erlaubt bleiben weiterhin sportliche und kulturelle Aktivitäten (ohne Wettkämpfe) in unbeschränkter Gruppengrösse von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag.
Wichtig: Die einzelnen Kantone können weiterhin abweichende Regelungen verabschieden. Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an das zuständige kantonale Amt.