BASPO ERLÄUTERT BEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON PFERDESPORTVERANSTALTUNGEN

15 April 2021 19:45

Nach dem gestrigen Entscheid des Bundesrates betreffend die Corona-Lockerungen waren die Möglichkeiten für die Durchführung von Pferdesportveranstaltungen nicht abschliessend geklärt. Der SVPS hat auf Nachfrage nun eine Antwort des Bundesamts für Sport erhalten.

Pferdesportveranstaltungen können ab dem 19. April 2021 unter nachfolgenden – unbedingt einzuhaltenden – Bedingungen durchgeführt werden:

  • Die Veranstaltung muss aufgeteilt werden nach Startern in abgeschlossenen Gruppen zu maximal 15 Personen. Die Resultate mehrerer solcher Gruppen können am Schluss des Tages zu einer Rangliste zusammengenommen werden;
     
  • Die 15 Reiterinnen und Reiter, welche den Wettkampf in einer Gruppe bestreiten, müssen sofort nach dem Ende ihrer Prüfung/ihres Parcours den Wettkampfplatz verlassen. Es ist nicht zulässig, zu warten oder zuzuschauen. Ansonsten verletzt der Organisator die Vorschriften, wonach aktuell Veranstaltungen nur mit 15 Personen stattfinden dürfen;
     
  • Zuständig für den Vollzug der Massnahmen sind die Kantone. Die Vorschriften sind rigide. Werden diese nicht eingehalten, so laufen die die Organisatoren Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden.

Für Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001 sowie nationale Kaderathleten gelten wie bisher keine Einschränkungen für Wettkämpfe ohne Publikum, sowohl in Innen- wie auch in Aussenbereichen und auch für Kontaktsportarten wie Voltige.

Organisatoren haben zudem Schutzkonzepte für ihre Veranstaltungen zu erstellen. Eine aktualisierte Vorlage wird demnächst im Corona-Dossier des SVPS verfügbar sein. Desweiteren weisen wir darauf hin, dass gem. der Covid-19 Verordnung der Betrieb von Restaurationsbetrieben einschliesslich Takeawaybetrieben während der Veranstaltung verboten ist.

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Quelle SVPS