Update vom 20.3.2020: Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Reitunterricht und Ertragsausfälle

Die ausserordentliche Situation fordert auch die Pferdeszene. Nachdem per 19. März 2020 auch der Einzelunterricht in Reitbetrieben explizit verboten wurde, wird die Situation für Reitbetriebe immer enger.

Viele Fragen zur Definition des Einzelunterrichts und der Örtlichkeiten, wo dieser Unterricht stattfindet, tauchen nun auf: Der SVPS und der SHP können hier nur wie folgt kommunizieren:  Gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ist der Einzel- und Gruppenunterricht in Reitschulen untersagt.

Der SVPS und der SHP empfehlen dringend, jeglichen Reitunterricht unabhängig von der Örtlichkeit nicht mehr durchzuführen.

Wir bitten alle, Reitlehrer wie Reitschüler oder andere Betroffene, sich an die Vorgaben des Bundesrates zu halten. Und nicht nach etwaigen Schlupflöcher zu suchen, um die Massnahmen zu umgehen, nur weil diese nicht bis ins Detail und für jeden Einzelfall definiert sind. Die Verantwortung für allfällige Konsequenzen tragen Sie selber!

Der Branchenverband Swiss Horse Professionals hat am Dienstag, 17. März 2020 beim SECO eine Anfrage betreffend Ertragsausfällen im Reitbetrieb gestellt. Der SHP möchte wissen, ob und in welcher Form Reitbetriebe ein Gesuch für diese finanzielle Notsituation gestellt werden können. Der SHP hat bisher noch keine Antwort erhalten, wird aber umgehend informieren, sobald eine Antwort vom SECO eingetroffen ist.

Der Verband Swiss Horse Professionals sowie der Schweizerische Verband für Pferdesport rufen alle Reitbetriebe und Pensionsställe auf, ohne Ausnahme die nachfolgenden Empfehlungen zu befolgen:

  • Die verordneten Distanzierungs- und Hygienemassnahmen sollten im Betrieb strikte eingehalten und durchgesetzt werden;
  • Ab sofort sollte kein Reitunterricht mehr angeboten werden;
  • Der Zugang von externen Personen auf den Betrieb sollte auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden,
  • Um Ansammlungen im Betrieb zur vermeiden, sollten Zeitfenster für den Zugang organisiert werden (klare Aufenthaltszeiten einführen);
  • Nach Möglichkeit sollten Arbeitsteams in voneinander unabhängige Gruppen organisiert werden
  • Personen, die beim Reiten aus Sicherheitsgründen Hilfe von Dritten benötigen, sollten für den vorübergehenden Verzicht auf das Reiten sensibilisiert werden;
  • Es sollte ein Notfallplan für den Fall eines Ausgehverbotes erstellt werden.

Der SHP und der SVPS werden sich bei einem Ausgehverbot dafür einsetzen, dass Pferdebesitzer/Reiter ihre Pferde betreuen dürfen. Die Betreuung der Pferde ist gemäss der Tierschutzgesetzgebung jederzeit sicherzustellen.

Der SHP und der SVPS werden sich bei einem Ausgehverbot dafür einsetzen, dass Pferdebesitzer/Reiter ihre Pferde betreuen dürfen. Die Betreuung der Pferde ist gemäss der Tierschutzgesetzgebung jederzeit sicherzustellen.

Für Fragen:

Schweizerischer Verband für Pferdesport: info.fnch.ch

Swiss Horse Professionals SHP:


https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus.html