30. April 2020
Intensiv haben sich der Schweizerische Verband für Pferdesport (SVPS) sowie der Branchenverband Swiss Horse Professionals (SHP) zusammen mit diversen Partnern und Verbänden für die Lockerungen der Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Verordnung 2 eingesetzt. Ein Schutzkonzept, welches aufzeigt, dass Training und Reitunterricht in der Schweiz unter Einhaltung aller Anordnungen und Empfehlungen der Behörden im Kampf gegen das Coronavirus möglich sind, wurde vom SVPS beim Bundesamt für Sport und beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht und heute plausibilisiert.
Mit dem Bundesratsbeschluss vom 29. April 2020 wird die Ausübung verschiedener Sportarten unter Einhaltung der Schutzkonzepte der einzelnen Verbände nun wieder ermöglicht beziehungsweise gelockert. Für die Ausübung des Pferdesportes, der unter Auflagen auch bis anhin möglich war, betrifft der Bundesbeschluss insbesondere das Erteilen von Reitunterricht. Das Erteilen von Reitunterricht und Trainings unter Anleitung sind ab dem 11. Mai 2020 unter Einhaltung des Schutzkonzepts Pferdesport wieder möglich. Dies unter der Voraussetzung, dass es bei der Pandemie-Bekämpfung bis dahin keinen Rückschlag gibt. Unumgänglich ist dabei weiterhin die Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern, eine Maximalanzahl von 5 anwesenden Personen pro Infrastruktureinheit sowie aller weiteren im Schutzkonzept Pferdesport enthaltenen Vorgaben.
Die wichtigsten Punkte des Schutzkonzepts Pferdesport, welche heute vom Bundesamt für Sport BASPO plausibilisiert wurde, sind in einem Merkblatt des SVPS und des SHP zusammengefasst, das Pferdebetrieben hier zum Download bereitsteht.
Das Schutzkonzept Pferdesport kann vom Anlagenbetreiber übernommen werden, muss aber bei Bedarf (z.B. zu wenig Raum für 5 Personen mit 2m Abstand) entsprechend angepasst werden. Der SVPS macht darauf aufmerksam, dass zuständige Behörden eine Sportaktivität verbieten oder eine Anlage schliessen können, wenn das Schutzkonzept auf dem Betrieb nicht oder nur teilweise umgesetzt wird. Die Rahmenvorgaben können sich je nach Entwicklung der Pandemie verändern. Entsprechend werden sich die Schutzkonzepte allenfalls den veränderten Vorgaben anpassen müssen.
Beschränkungen bei den Disziplinen Voltige und Fahren
Voltige Pas de Deux und Voltige Gruppen sind Kontaktsportarten. In der Disziplin Voltige ist deshalb nur Einzel-Training erlaubt. Beim Fahrsport braucht es aus Sicherheitsgründen im Normalfall mindestens einen Groom zusammen mit dem Fahrer auf dem Wagen. Lebt der Groom im selben Haushalt wie der Fahrer, ist die Ausübung des Fahrsports erlaubt. Das detaillierte Schutzkonzept ist publiziert unter www.swissolympic.ch/coronavirus.
«Die Tatsache, dass der Pferdesport weitgehendst ein Nichtkontaktsport ist, wurde vom Bundesrat erkannt und bei dieser Lockerung berücksichtigt», meint Charles Trolliet, Präsident des SVPS. «Somit können die Reitschulen zumindest reduziert ihren Betrieb wiederaufnehmen. Auch wenn wir uns bewusst sein müssen, dass die Vorgaben den Unterricht von Personen, die beim Reitunterricht noch auf Hilfestellung angewiesen sind, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, zurzeit noch ausschliessen. Klar war für uns aber, dass wir nur ein Konzept einreichen konnten, welches die BAG-Vorgaben vollumfänglich berücksichtigt und daher gute Chancen auf eine Bewilligung haben wird.»
Wie weiter mit Pferdesportveranstaltungen?
Gemäss Bundesratsbeschluss vom 29. April 2020 ist der Wettkampfsport bis mindestens am 8. Juni 2020 für sämtliche Sportarten nicht möglich. Am 27. Mai 2020 wird der Bundesrat über kleinere Veranstaltungen entscheiden. Grossveranstaltungen über 1000 Personen sind bis sicher Ende August nicht möglich. Charles Trolliet bestätigt, dass nun der Fokus des SVPS auf der Ermöglichung der Wiederaufnahme des Wettkampfsports liegt: «Wir arbeiten daran, dass möglichst rasch wieder Pferdesportanlässe durchführt werden können.» So ist eine Weisung in Erarbeitung, die auf Diskussionen der Arbeitsgruppe «Veranstaltungen 2020 – Covid-19» des SVPS basiert. Diese Weisung soll den Neustart in die Turniersaison erleichtern, insbesondere für die Veranstalter. Zuerst müssen aber die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen durch die Behörden bekannt sein – solange nicht bekannt ist, ob ab dem 8. Juni 50 oder 500 Personen am selben Ort erlaubt sind, kann nicht fix geplant werden.