PFERDESPORT VON DER VERSCHÄRFUNG DER COVID-19-MASSNAHMEN NICHT BETROFFEN

13 Januar 2021 17:30

An der Medienkonferenz vom 13. Januar 2021 informierte der Bundesrat über das weitere Vorgehen zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung von Covid-19. Die Ausnahmeregelung für Anlagen für den Reitsport bleibt bestehen.

An der heutigen Medienkonferenz informierte der Bundesrat, dass die im Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert werden. Das bedeutet insbesondere, dass beispielsweise Sport- und Freizeitanlagen bis Ende Februar geschlossen bleiben. Unverändert gilt jedoch die Regelung, dass Anlagen für den Reitsport von dieser Einschränkung ausgenommen sind und somit weiterhin genutzt werden dürfen. Ebenfalls unverändert gilt die maximale Gruppengrösse von 5 Personen (Kinder bis 16 Jahre ausgenommen).

Vor dem Hintergrund des Tierschutzes und der Unfallverhütung wird der Pferdesport also weiterhin privilegiert behandelt. Wir alle, die Pferdesport betreiben, sollten bemüht sein, diese Ausnahmeregelung mit Vernunft und Zurückhaltung zu nutzen und beim Bewegen unserer Pferde keine unnötigen Verletzungs- und Ansteckungsrisiken eingehen.