ANTWORT DES BASPO AUF DIE INTERVENTION DES SVPS: STATUS QUO BLEIBT VORERST BESTEHEN

03 Mai 2021 14:30

Wie das vom Bundesrat Mitte April vorgeschlagene Drei-Phasen-Modell für den Umgang mit der Covid-19 Pandemie in den nächsten Monaten schon vermuten liess, sind bis mindestens Anfang Juni keine weiteren Lockerungen für Wettkämpfe im Pferdesport möglich. Dies bestätigt nun auch ein Antwortschreiben des BASPO auf den Brief des SVPS-Vorstandes, in welchem er sinnvolle Lockerungen vorgeschlagen und gefordert hatte.

Somit dürfen Pferdesport-Veranstaltungen im Freien weiterhin nur in Gruppen zu 15 Personen stattfinden. Zuschauerinnen und Zuschauer vor Ort sind verboten, das Führen eines Restaurationsbetriebs oder Takeaway-Angebots bleibt untersagt.

Der Bundesrat will mit dieser Beschränkung im Bereich der Veranstaltungen sicherstellen, dass es nicht zu weiteren zusätzlichen Menschenansammlungen kommt. Für ihn gilt nach wie vor das Infektionsgeschehen im Griff zu behalten, damit die Dritte Welle nicht allzu stark ausfällt. Der Bundesrat wird weitere Lockerungen beschliessen, wenn sich dies aus epidemiologischen Überlegungen rechtfertigen lässt.

Der SVPS erachtet die bundesrätlichen Massnahmen als unverhältnismässig. Als Einzelsportart, welcher ohne Körperkontakt, klarem Schutzkonzept, grosser Distanz und somit tiefem Infektionsrisiko durchgeführt werden kann, wäre eine Anpassung sinnvoll gewesen. Der Vorstand des SVPS begrüsst hingegen, dass das BASPO die Ausführungen des SVPS zu sinnvollen weiteren Lockerungen mit Interesse entgegengenommen hat. Ziel muss sein, dass künftig wieder klare Regeln gelten, insbesondere bezüglich der zulässigen Anzahl Personen auf Platz, seien es Athleten, Zuschauer oder Staff. Diese Regeln müssen ebenfalls einheitlich von den verschiedenen kantonalen Behörden interpretiert und umgesetzt werden. Der Schweizerische Verband für Pferdesport wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Forderungen aus dem Pferdesport beim nächsten Lockerungsschritt vollumfänglich berücksichtigt werden.

Quelle: SVPS vom 3.5.2021