Betriebs-Haftpflichtversicherung

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Besondere Bedingungen (BB) für Reitanstalten, Pferdepensionen und Reitschulen ohne Schäden an Pferden

  1. In Ergänzung von Art. 7 der AB sind von der Versicherung ausgeschlossen:
    • Schäden an Pferden des Versicherungsnehmers, an Pensionspferden sowie Schäden an Pferden, welche Reitschülern gehören und für den Unterricht verwendet werden;
    • Flur- und Kulturschäden.
  2. Die Schüler und Mieter gelten als Dritte.

    Weiterführende Informationen:
    Betriebs-Haftpflichtversicherung inkl. Schäden an Pferden
    Betriebs-Haftpflichtversicherung ohne Schäden an Pferden
    Haftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen = AB



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Allianz Suisse
Urs Ritschard
Versicherungsberater
Natel: +41 79 365 15 15
E-Mail: urs.ritschard@allianz-suisse.ch