Besondere Bedingungen (BB) für Reitanstalten, Pferdepensionen und Reitschulen ohne Schäden an Pferden
- In Ergänzung von Art. 7 der AB sind von der Versicherung ausgeschlossen:
- Schäden an Pferden des Versicherungsnehmers, an Pensionspferden sowie Schäden an Pferden, welche Reitschülern gehören und für den Unterricht verwendet werden;
- Flur- und Kulturschäden.
- Die Schüler und Mieter gelten als Dritte.
Weiterführende Informationen:
Betriebs-Haftpflichtversicherung inkl. Schäden an Pferden
Betriebs-Haftpflichtversicherung ohne Schäden an Pferden
Haftpflichtversicherung Allgemeine Bedingungen = AB
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Allianz Suisse
Urs Ritschard
Versicherungsberater
Natel: +41 79 365 15 15
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